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Der Weg zur Logopädie
Als Logopäden arbeiten wir grundsätzlich nur auf ärztliche Weisung hin, d.h. eine logopädische Behandlung muss stets von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet sein.
Ihr Rezept zur Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörungen bekommen Sie von Ihrem Hausarzt, Allgemeinärzten, HNO-Ärzten, Internisten, Neurologen, Kinderärzten, Zahnärzten, Kieferorthopäden / Kieferchirurgen und Phoniatern.
Erstkontakt in der Logopädie
Hier findet ein Kennenlernen und die sogenannte Anamnese statt, wo in einem Gespräch die Krankheitsgeschichte bzw. der Grund der Vorstellung näher beleuchtet wird. Dies geschieht in erster Linie durch Sie, aber ggf. auch durch Ihre Kinder, Ehepartner oder sonstige vertraute Personen.
Zudem wird eine logopädische Diagnostik durchgeführt, um basierend auf der Diagnose des Arztes, ein genaues Bild über die Leistungen und Fähigkeiten des Patienten zu erfahren. Kinder erleben dies in der Regel als Spiel und nicht als “Test”.
Im Anschluss daran wird zusammen mit Ihnen ein individuelles Therapieziel, ein Behandlungsplan und ein fester Termin zur Behandlung festgelegt.
Dauer der Therapiesitzungen
Bei Kindern werden in der Regel auf einem Rezept 10 Therapien verordnet, die jeweils 45 Minuten dauern. Sie werden als Einzeltherapie durchgeführt, in seltenen Fällen kann aber auch eine Gruppentherapie sinnvoll sein.
Bei erwachsenen Patienten beträgt die Dauer der Therapie 30, 45 oder 60 Minuten, dies wird von ärztlicher Seite entschieden.
Dauer der gesamten Behandlung
Über die Anzahl an Therapiesitzungen wird ebenfalls ärztlich entschieden, wir geben aber logopädische Einschätzungen und Empfehlungen ab, die sehr individuell getroffen werden und von vielen Faktoren abhängig sind.
Grundsätzlich versuchen wir natürlich so kurz wie möglich, aber so lange wie nötig zu behandeln.
Frequenz der Therapie
Je nach Wunsch findet die Behandlung 1-2mal pro Woche statt, bei schwerwiegenden Problemen kann aber auch die Frequenz auf 2-3mal pro Woche erhöht werden.
Kosten der Behandlung
Gesetzlich versichert
Die logopädische Behandlung ist eine Leistung des Heilmittelkatalogs und wird daher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Hierfür ist die Verordnung eines Arztes zwingend erforderlich, die Sie zum 1. Termin mitbringen. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit, hier übernehmen sämtliche Kosten die Krankenkassen.
Gleiches gilt selbstverständlich bei zuzahlungsbefreiten Erwachsenen.
Patienten über 18 Jahre müssen einen Eigenanteil von 10% der gesamten Verordnung zzgl. 10 € Verordnungsgebühr leisten.
Privat versichert
Hier existiert keine gesetzliche Gebührenordnung, auch die sog. Beihilfehöchstsätze ersetzen diese, wie oft fälschlicherweise angenommen wird, nicht.
Heilmittelerbringer können die Höhe der Vergütung bei privat Versicherten im Rahmen einer Honorarvereinbarung frei festlegen.
Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Form Sie als Privatpatient einen Erstattungsanspruch gegen einen Kostenträger besitzen.
Die Höhe der Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt Ihres persönlichen Krankenversicherungsvertrages.
Haben Sie bspw. einen günstigeren Monatsbeitrag gewählt, werden die Kosten möglicherweise nicht in vollem Umfang übernommen. Die von den Kostenträgern festgesetzten individuellen Höchstsätze berühren aber nicht das private Rechtsverhältnis und somit die Honorarvereinbarung zwischen logopädischer Praxis und Privatpatient.
Kurz und kompakt
Um mit der Behandlung zu beginnen, benötigen Sie ein ärztliches Rezept, z.B. von einem Kinderarzt, Kieferorthopäden, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologen oder Allgemeinmediziner. Zu Behandlungsbeginn darf die Überweisung nicht älter als 14 Tage sein. Auf Wunsch können Sie aber auch vor Ausstellung eines Rezeptes bereits telefonisch Kontakt zu uns aufnehmen. Nutzen Sie dafür die angegebenen Kontaktdaten.
In der Regel werden für jede Woche feste Termine vereinbart, so dass keine langen Wartezeiten entstehen. Die Therapie findet in unserer Praxis statt.
Aufgrund hoher Therapienachfrage kann es sein, dass Sie zunächst einen Platz auf der Warteliste bekommen. Abhängig von Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit werden Sie auf dieser Liste im Laufe der Zeit weiter nach oben rutschen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Patienten nach einem akuten neurologischen Ereignis (z.B. Schlaganfall) gegebenenfalls priorisiert werden. Hier hat ein schneller Therapiebeginn oberste Dringlichkeit.
